Anlagenwartung nach VDMA
Um den Störungsfreien Betrieb von RLT-Anlagen zu gewärleisten wird eine 1/2-jährliche oder zumindest eine 1-jährliche Wartung erforderlich machen. Wir führen dies nach den Richtlinien der VDMA durch. Für unsere Aufgabe bringen wir die bei Wartungsplanung und ?überwachung gewonnenen Erkenntnisse ein.
Das längste Wartungsintervall ist unter § 53 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung
festgelegt, die besagt, dass lüftungstechnische Anlagen mit Luftreinigung mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen.